Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des neuen deutschen Lieferkettengesetzes und Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Das Lieferkettengesetz – in vollem Namen “Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” - setzt die UN-Leitprinzipien für Menschenrechte sowie den Koalitionsvertrag verbindlich um. Im Hintergrund steht die Pflicht aller Unternehmer und EU-Mitgliedsstaaten, die Menschenrecht in globalen Lieferketten zu wahren. Das geschah in Deutschland zwischen 2016 und 2020 auf freiwilliger Basis. Unter der Bezeichnung “Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte” (NAP) wurde die Verantwortung deutscher Unternehmen erstmals gesetzlich festgehalten. Allerdings kam die Bundesregierung zum Schluss, dass alleine durch freiwilliges Engagement zu wenige Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen.
Das bestätigte auch eine Unternehmensbefragung aus 2019: Nur 400 von 3000+ angeschriebenen Unternehmen haben den ausgesandten Fragebogen ausgefüllt. Schließlich wurde ermittelt, dass nur 20 Prozent dieser 400 teilnehmenden Unternehmen auch die Anforderungen des NAP erfüllten. Da mehr als 50 % ihre Sorgfaltspflicht lt. NAP erfüllen hätten müssen, wurde eine ganzgesetzliche Regelung in Gang gesetzt – das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, welches am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt wurde.
1. Einrichtung eines Risikomanagements
2. Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
4. Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
5. die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
6. Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
7. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
8. Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
9. Dokumentation und die Berichterstattung
Dabei wird ein angemessenes Handeln, das den Sorgfaltspflichten genügt, je nach Schwere, Umkehrbarkeit und Art der Verletzung definiert.
“Wenn Straße, Brücken, Schienen, Luft und Seewege die Lebensadern der Globalisierung sind, dann sind die Logistikunternehmen ihr Herzschlag. Ohne sie würde es die Exportnation Deutschland nicht geben. Unaufhörlich versorgen Containerschiffe, Flugzeuge, LKW und Güterzüge uns mit Grundstoffen und Lebensmitteln. Die Lieferketten deutscher Unternehmen reichen in alle Teile der Welt.” Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Um den Worten des Bundesministers zu folgen, ist das Lieferkettengesetz unerlässlich dafür, deutsche Unternehmen mitverantwortlich für die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards entlang der Lieferkette zu machen. Denn obwohl die Globalisierung den internationalen Handel angekurbelt hat und somit vielen Ländern einen bedeutenden Entwicklungsschub beschert hat, werden Mensch und Natur vielerorts noch immer ausgebeutet.
Kostendruck, Hungerlöhne, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung gibt es auch heute noch. Daher sollten Unternehmen auch gesetzlich für ihre Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden können, um faire Arbeitsbedingungen überall auf der Welt zu schaffen. Deshalb tragen deutsche Unternehmen nicht nur für ihre inländischen Mitarbeiter die Verantwortung, sondern auch in den Produktionsländern.
Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 zunächst verbindlich für Unternehmen mit mindestens 3000 Angestellten in Deutschland gelten, ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1000 Angestellten im Inland. Das bedeutet jedoch nicht, dass KMU von den Bestimmungen nicht betroffen sein werden: Sofern KMUs Zulieferer für größere Unternehmen sind, können diese die Bedingungen an ihre Lieferanten weitergeben. Somit sind KMUs auch mittelbar von dem Gesetz betroffen. Bei Verstößen gegen das Menschenrecht wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Kontrollorgan eingesetzt werden.
In der Automobilbranche beispielsweise haben sich namhafte Hersteller in der Initiative “Drive Sustainability” zusammengeschlossen, um ihre Lieferketten künftig nachhaltiger zu gestalten. Auch rund 50 Prozent der Unternehmen im Textilbündnis engagieren sich für Fairness in der Produktion sowie die Wahrung der Menschenrechte. Bei Neugründungen wird von vielen Investoren die Einhaltung der sogenannten “ESG-Standards” (Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien) vorausgesetzt.
In einer aktuellen Studie von AMC und CBS wurden 162 Einkaufsspezialisten zu ihrer Haltung gegenüber des Lieferkettengesetzes befragt. Dabei kommen die Studienautoren zu folgenden Ergebnissen:
Im Lieferkettengesetz steckt das große Potential, die Nachhaltigkeitsthematik endlich in alle Unternehmen, die in und mit Deutschland handeln, zu bringen. Auch, wenn sich bereits etliche Branchen zu Bündnissen zusammengeschlossen haben, ist Umwelt-Engagement in allen Unternehmen essentiell. Durch Staatliche Zertifizierungen wie beispielsweise ISO kann das Bemühen im ersten Schritt sichtbar gemacht werden – aber schlussendlich sollte der Nachhaltigkeitsgedanke in den Werten aller deutschen Unternehmen einfließen, um gemeinsam mehr verändern zu können.
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